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   LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11   

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https://dejure.org/2015,41870
LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11 (https://dejure.org/2015,41870)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 29.09.2015 - L 6 R 1218/11 (https://dejure.org/2015,41870)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 29. September 2015 - L 6 R 1218/11 (https://dejure.org/2015,41870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7b SGB 4
    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem für ein Produktions- bzw. Dienstleistungsunternehmen tätigen Kraftfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Ein illegales Beschäftigungsverhältnis liegt nach dem Urteil des BSG vom 9. November 2011 (Az.: B 12 R 18/09 R, m.w.N., nach juris) allerdings nicht bereits dann vor, wenn die Nichtzahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung (allein) aus Anlass ("bei") einer objektiven Verletzung dieser Zahlungspflichten und mit ihnen einhergehender, hierauf bezogener Pflichten erfolgt, also darauf beruht.

    Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV erfüllt, müssen auf der Rechtsfolgenseite die Einnahmen des Beschäftigten unter Einbeziehung des auf sie entfallenden gesetzlichen Arbeitnehmeranteils und der (direkten) Steuern auf ein hypothetisches Bruttoarbeitsentgelt "hochgerechnet" werden (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2011 -Az.: B 12 R 18/09 R, nach juris).

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Die Beigeladenen 1 bis 3 hatten letztendlich innerhalb der vorgegebenen betrieblichen Ordnung mit Hilfe sächlicher oder sonstiger Mittel einen von der Klägerin als Unternehmerin bestimmten arbeitstechnischen Zweck - die Beförderung von Abfall - zu verfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 2000 - Az.: B 12 KR 21/98 R, nach juris).

    Des Weiteren unterlagen die Beigeladenen zu 1 bis 3 nach § 6 der "Werkverträge" auch einem für Arbeitnehmer typischen - wenn auch eingeschränkten - Wettbewerbsverbot (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 2000 - Az.: B 12 KR 21/98 R m.w.N., nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 4 R 3542/05

    Sozialversicherungspflicht - WC-Kabinenfahrer - Einsatz des eigenen

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Bereits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines der Beteiligten ist ausreichend, die Rechtsfolge des § 7 b SGB IV - die Verschiebung der Versicherungspflicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status - nicht eintreten zu lassen (vgl. Wissing in Schlegel/Voelzke, Juris PraxisKommentar 2006, § 7 b SGB IV Rn. 35, im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2008 - Az.: L 4 R 3542/05, a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2013 - Az.: L 8 R 606/11, nach juris).

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die von der erwerbsmäßig tätigen Person auszuführenden Arbeiten üblicherweise von im Betrieb des Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern verrichtet werden, sodass eher von einer Beschäftigung, denn von einer selbstständigen Tätigkeit hätte ausgegangen werden dürfen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2008 - Az.: L 4 R 3542/05, nach juris).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Die Belastung mit Risiken gerade im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft spricht nur dann für Selbstständigkeit, wenn ihr auch eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüber steht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - Az.: B 12 KR 5/97 R, nach juris).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Tätigkeiten zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - Az.: B 12 KR 17/11 R und vom 4. Juni 1998 - Az.: B 12 KR 5/97 R, nach juris).

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Der Beigeladene zu 1 unterschied sich in seinem Aufgabenbereich als Fahrer für die Klägerin nicht wesentlich von den Beigeladenen zu 2 und 3. Soweit die Illegalität des Beschäftigungsverhältnisses auch durch die Nichtabführung von Lohnsteuern begründet wird, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Unterlassen des Lohnsteuer-Einbehalts ohne Anfrage nach § 42 e EStG regelmäßig vorwerfbar und ein etwaiger Rechtsirrtum des Arbeitgebers nicht entschuldbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 29. Mai 2008 - Az.: VI R 11/07).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    (vgl. BSG, Urteile vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R und vom 29. August 2012 - Az.: B 12 R 14/10 R m.w.N., nach juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    (vgl. BSG, Urteile vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R und vom 29. August 2012 - Az.: B 12 R 14/10 R m.w.N., nach juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Tätigkeiten zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - Az.: B 12 KR 17/11 R und vom 4. Juni 1998 - Az.: B 12 KR 5/97 R, nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 8 R 606/11
    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Bereits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines der Beteiligten ist ausreichend, die Rechtsfolge des § 7 b SGB IV - die Verschiebung der Versicherungspflicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status - nicht eintreten zu lassen (vgl. Wissing in Schlegel/Voelzke, Juris PraxisKommentar 2006, § 7 b SGB IV Rn. 35, im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2008 - Az.: L 4 R 3542/05, a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2013 - Az.: L 8 R 606/11, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5683/09
    Auszug aus LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung an, dass § 7 b SGB IV jedenfalls dann nicht anwendbar ist, wenn die geprüften Beschäftigungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits beendet waren (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Januar 2012 - L 11 R 5683/09, nach juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 5 R 425/12

    Sozialversicherungspflicht eines Lastkraftwagenfahrers ohne eigenes Fahrzeug;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - 10 Ta 10/10

    Frachtführer - Arbeitnehmerstatus - arbeitnehmerähnliche Person

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 9 R 370/17
    Ein eventuelles Vertrauen des Arbeitgebers in eine Entscheidung des Finanzamts wird allenfalls bei der Prüfung von § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV (Verlängerung der Verjährungsfrist: z.B. BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R, Rn. 31) oder bei § 24 Abs. 1 SGB IV (Kennen der Zahlungsverpflichtung: z.B. Bayrisches LSG, Urteil vom 14. September 2017 - L 14 R 586/14, Rn. 83; Thüringer LSG, Urteil vom 29. September 2015 - L 6 R 1218/11, Rn. 120) berücksichtigt.
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